Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Spanien fortgesetzt
Die KfW und die spanische Förderbank ICO (Instituto de Crédito Oficial) haben am 17. Dezember 2013 einen zweiten Darlehensvertrag über 200 Mio. EUR zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Spanien unterzeichnet.
Analog zum ersten Darlehen handelt es sich hierbei um eine zinsgünstige Refinanzierung, die dem unter Refinanzierungsengpässen leidenden KMU-Sektor in Spanien zu Gute kommt.
Die Mittel des zweiten Darlehens sollen der Unterstützung der ICO nunmehr im Bereich der Beteiligungsfinanzierung dienen. Mit ihren Aktivitäten in diesem Geschäftsbereich will die ICO die Eigenkapitalbasis von KMU in Spanien stärken und damit weitere wichtige Impulse für die Überwindung der Wirtschaftskrise geben.
Anfang Juli 2013 haben die KfW und die ICO bereits einen ersten Darlehensvertrag über 800 Mio. EUR für Kredite an KMU in Spanien unterzeichnet. Diese Mittel werden von der ICO über Geschäftsbanken in Form von zinsgünstigen Krediten an die Zielgruppe weitergeleitet; bislang wurden rd. 85 % an KMU in Spanien ausgereicht.
Beide Vertragsabschlüsse sind Teil der bilateralen Unterstützung der deutschen Bundesregierung für Spanien. Sie dienen der Überwindung von Finanzierungsengpässen sowie mangelnder Eigenkapitalausstattung von KMU in Spanien, und helfen beim Erhalt bestehender und der Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Fördermittel
Ein Zuschuss (engl. Grant) ist ein Transfer in Form von Geldmitteln für den grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. Zuschüsse stehen grds. sowohl für Erweiterungsvorhaben / Investitionen als auch für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben / Innovationen zur Verfügung.
Die Darlehen (Kredit), die wir vermitteln, sind i. d. R. zinsverbilligt und mit einer Haftungsfreistellung versehen. Zudem besteht teilweise die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Durch eine Bürgschaft sichert sich der Gläubiger (Kreditinstitut) für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners (Kreditnehmer) ab.